Frage vom
Montag, 23. August 2010
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Und zwar ist ja der download von urheberrechtlich geschützen Daten verboten. Der Urheber ist der jenige, der die Datei (z.B.: Film) gedreht hat und zum Stream veröffentlicht hat. Wenn ich jetzt einen Film von mir in you tube Setze und diese von einem anderen Betreiber gedownloadet wird und auf dessen Seite hochgeladen wird, also als Upload, dann macht dieser sich doch strabar oder? Dann müssten sich doch eigentlich die Betreiber von sämtlichen Seiten strafbar machen da diese zu 99% nicht das recht haben Viedos zu veröffentlichen (bzw. zu uploaden) wo zum Beispiel ein Musikvideo von einer Musikband enthalten ist. Mögliche betreiber sind limewire, kino.to, you t..., you p....
Wäre euch dankbar wenn Ihr mir diese Frage beantworten könnten! Gruß
gefragt von --Illex--