Ich hab eine frage zum Download und Upload!
Und zwar ist ja der download von urheberrechtlich geschützen Daten verboten. Der Urheber ist der jenige, der die Datei (z.B.: Film) gedreht hat und zum Stream veröffentlicht hat. Wenn ich jetzt einen Film von mir in you tube Setze und diese von einem anderen Betreiber gedownloadet wird und auf dessen Seite hochgeladen wird, also als Upload, dann macht dieser sich doch strabar oder? Dann müssten sich doch eigentlich die Betreiber von sämtlichen Seiten strafbar machen da diese zu 99% nicht das recht haben Viedos zu veröffentlichen (bzw. zu uploaden) wo zum Beispiel ein Musikvideo von einer Musikband enthalten ist. Mögliche betreiber sind limewire, kino.to, you t..., you p....
Wäre euch dankbar wenn Ihr mir diese Frage beantworten könnten! Gruß 
Frage von --Illex--
erstellt am Montag, 23. August 2010



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Leider muss ich dich da entteuschen.
Wenn man bei Youtube ein Video hochläd akzeptiert man
in den Nutzungbedingungen (AGB) das jeder x-beliebige das Video
in einem Forum, Gästebuch oder seiner Eigenen HP einbiden darf.
(Deswegen kann man auch unter jedem Video auf Youtube sich den HTML Code anzeigen lassen, damit man es irgendwo anderres (HP, Forum usw...) einbiden kann.
Aber:
Falls jetzt jemand drittes ein Video von dir auf Youtube Hochläd und ein anderrer dieses Video auf seiner HP einbindet und du dieses auf der HP oder Youtube bemerkst, kannst das Video melden und löschen lassen.