Setze Dich erst mal mit Wolfsburg in Verbindung; vorher erst
noch beim VW- Autohandels- Verkaufsmanagement in Verbindung
setzen.
Der Typenschein belegt, daß für ein Fahrzeug eine Typengeneh-
migung mit nationaler Geltung erteilt wurde. Verstehe ich aber
insofern nicht, weil man den Typenschein (dann wol auch Kopie)
inzwischen nur noch für Fahrzeuge mit österreichischer natio-
naler Typengenehmigung bekommt. Das sind derzeit LKW, Anhänger
und Traktoren ab 40 bis 50 km/h.
Für Fahrzeuge mit EG- Betriebserlaubnis (das sind derzeit PKW,
Motorräder und Traktoren bis 40 km/h sowie sogenannte Quads
und vierrädrige Leicht- Kraftfahrzeuge) bekommt man eine
EG- Übereinstimmungsbescheinigung oder einen Datenauszug aus
der Genehmigungsdatenbank.
Der Typenschein selbst besteht dabei aus drei Teilen:
- Typengenehmigung
- Technische Beschreibung
- Zulassungsdaten..
Der Typenschein ist im § 30 des Kraftfahrgesetzes von 1967
und § 21a der Kraftfahrgesetz- Durchführungsverordnung von
1967 geregelt.
Die EG- Betriebserlaubnis ist im § 21b der Kraftfahrgesetz-
DVO von 1967 geregelt.

beantwortet von
progress456

erstellt am Montag, 23. Januar 2012
Setze Dich erst mal mit Wolfsburg in Verbindung; vorher erst
noch beim VW- Autohandels- Verkaufsmanagement in Verbindung
setzen.
Der Typenschein belegt, daß für ein Fahrzeug eine Typengeneh-
migung mit nationaler Geltung erteilt wurde. Verstehe ich aber
insofern nicht, weil man den Typenschein (dann wol auch Kopie)
inzwischen nur noch für Fahrzeuge mit österreichischer natio-
naler Typengenehmigung bekommt. Das sind derzeit LKW, Anhänger
und Traktoren ab 40 bis 50 km/h.
Für Fahrzeuge mit EG- Betriebserlaubnis (das sind derzeit PKW,
Motorräder und Traktoren bis 40 km/h sowie sogenannte Quads
und vierrädrige Leicht- Kraftfahrzeuge) bekommt man eine
EG- Übereinstimmungsbescheinigung oder einen Datenauszug aus
der Genehmigungsdatenbank.
Der Typenschein selbst besteht dabei aus drei Teilen:
- Typengenehmigung
- Technische Beschreibung
- Zulassungsdaten..
Der Typenschein ist im § 30 des Kraftfahrgesetzes von 1967
und § 21a der Kraftfahrgesetz- Durchführungsverordnung von
1967 geregelt.
Die EG- Betriebserlaubnis ist im § 21b der Kraftfahrgesetz-
DVO von 1967 geregelt.