oh das sieht nicht sehr gut aus. Bei den Gütern, Haushalt, werden zunächst die Sachen Wertmäßig geteilt, Kinderzimmer sollte man tunlichst ausschliessen.
Bei dem Unterhalt ist es so, es steht jedem Kind zu, wenn die Frau nicht arbeitet ebenso ein Ausgleich zu. Wenn Sie arbeiten und einen niedrigen Lohn bekommen, wird zuerst der Unterhalt der Kinder berücksichtigt. Das Geld was Sie brauchen, solche Tabellen gibt es beim Amt für Arbeit und aber auch bei Stadt, bleibt unantastbar. Das beste ist immer!!! Zeigen Sie auf was Sie für sich selber brauchen, also für Miete, Strom, GEZ, Telefon, Versicherungen, Lebensmittel u.a. Bitte nicht übertreiben dies kann bei Streitfragen auch als Beweis gelten!!!
Sollte keine Einigung zustande kommen, nehmen Sie sich einen Anwalt. Wenn Sie die Scheidung einreichen benötigen müssen Sie einen Anwalt haben, wenn SIE die Scheidung einreichen.
Ich hoffe das ich ein wenig helfen konnte.
MfG

beantwortet von
Erzieher

erstellt
am Donnerstag, 17. September 2009
oh das sieht nicht sehr gut aus. Bei den Gütern, Haushalt, werden zunächst die Sachen Wertmäßig geteilt, Kinderzimmer sollte man tunlichst ausschliessen.
Bei dem Unterhalt ist es so, es steht jedem Kind zu, wenn die Frau nicht arbeitet ebenso ein Ausgleich zu. Wenn Sie arbeiten und einen niedrigen Lohn bekommen, wird zuerst der Unterhalt der Kinder berücksichtigt. Das Geld was Sie brauchen, solche Tabellen gibt es beim Amt für Arbeit und aber auch bei Stadt, bleibt unantastbar. Das beste ist immer!!! Zeigen Sie auf was Sie für sich selber brauchen, also für Miete, Strom, GEZ, Telefon, Versicherungen, Lebensmittel u.a. Bitte nicht übertreiben dies kann bei Streitfragen auch als Beweis gelten!!!
Sollte keine Einigung zustande kommen, nehmen Sie sich einen Anwalt. Wenn Sie die Scheidung einreichen benötigen müssen Sie einen Anwalt haben, wenn SIE die Scheidung einreichen.
Ich hoffe das ich ein wenig helfen konnte.
MfG