Eigenbedarf bei Trennung

möchte mich von meiner Frau trennen.Was darf ich als Eigenbedarf vom meinem Lohn behalten und was muss ich für sie und den zwei kinder an Unterhalt bezahlen.


Frage gestellt von abumaram Frage von abumaram     Erstelldatum erstellt  am Donnerstag, 17. September 2009

Themen zu: Eigenbedarf bei TrennungWeitere Themen zu   

eine Antwort zu: Eigenbedarf bei Trennung



  • oh das sieht nicht sehr gut aus. Bei den Gütern, Haushalt, werden zunächst die Sachen Wertmäßig geteilt, Kinderzimmer sollte man tunlichst ausschliessen.
    Bei dem Unterhalt ist es so, es steht jedem Kind zu, wenn die Frau nicht arbeitet ebenso ein Ausgleich zu. Wenn Sie arbeiten und einen niedrigen Lohn bekommen, wird zuerst der Unterhalt der Kinder berücksichtigt. Das Geld was Sie brauchen, solche Tabellen gibt es beim Amt für Arbeit und aber auch bei Stadt, bleibt unantastbar. Das beste ist immer!!! Zeigen Sie auf was Sie für sich selber brauchen, also für Miete, Strom, GEZ, Telefon, Versicherungen, Lebensmittel u.a. Bitte nicht übertreiben dies kann bei Streitfragen auch als Beweis gelten!!!
    Sollte keine Einigung zustande kommen, nehmen Sie sich einen Anwalt. Wenn Sie die Scheidung einreichen benötigen müssen Sie einen Anwalt haben, wenn SIE die Scheidung einreichen.
    Ich hoffe das ich ein wenig helfen konnte.
    MfG


    beantwortet von Erzieher beantwortet von Erzieher
    Erstelldatum erstellt am Donnerstag, 17. September 2009


Weitere Antwort verfassen